AGB
ÜBER UNS
Mieten statt Kaufen – Mietservice von provideo
Wir
möchten für Sie die Anmietung der Geräte so einfach wie möglich machen.
Es gibt daher neben der Mietgebühr und den fairen Versandkosten keine weiteren versteckten Kosten sowie einfache und verständliche Mietbedingungen.
Es gibt daher neben der Mietgebühr und den fairen Versandkosten keine weiteren versteckten Kosten sowie einfache und verständliche Mietbedingungen.
1. Voranmeldung und
Übernahme
Grundsätzlich
gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und
Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen. Der Vermieter wird sein
Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu erfüllen. Für Schäden, die
aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen.
Für eine günstige pauschale übernehmen wir auch die Lieferung und Installation.
Falls
eine Zustellung auf dem Postweg gewünscht wird oder erforderlich ist, kommen
unsere Versandkosten zum
Tragen
2 . Mietdauer
Der
Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind.
Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete
automatisch weiter. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.
Die
Mietdauer ist auf der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein angeführt.
3. Ausweispflicht
Der
Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder Personalausweis vorzulegen.
4. Kaution
Der
Mieter hat bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution zu hinterlegen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.
5. Eigentumsrecht
Die
Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.
6. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen
über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend
gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter
alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte
während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich
auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.
7. Sorgfaltspflicht
Die
Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig
entstandene Mängel und Defekte sind zu melden. Die Mietgeräte sind vom
Vermieter nicht versichert. Für Beschädigungen und fehlende Teile haftet
ausschließlich der Mieter und diese werden ausnahmslos nachverrechnet.
Pflanzen: Bei
Pflanzen ist auf das abbrechen der Blätter und ev. Frostschäden durch den
Mieter zu achten! Bei Pflanzen darf kein Alkohol zu den Wurzeln gelangen!! Ein
dementsprechender Schutz ist zu verwenden!
8.
Sicherheitsvorschriften
Der
Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten.
9. Haftung
Während
der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der
Mietsache ab. Insbesondere wird das Material auf Gefahr des Mieters
transportiert, gelagert und betrieben. Versicherung, sowie das Einhalten der
erforderlichen Bewilligungen, ist Sache des Mieters. Etwaige Schäden an der
Mietsache sind ausnahmslos vom Mieter zu tragen! In diesem Mietvertrag ist
keine Geräteversicherung enthalten! Bei Schäden wird vorab die Kaution
einbehalten. Alle Kosten für Reparaturen am Gerät oder die Erneuerung des
Gerätes sind vom Mieter zu tragen und werden zusätzlich zu den Mietkosten in
Rechnung gestellt. Sie Mietsache wurde bei Abholung auf Funktion geprüft und
für in Ordnung empfunden!
10. Es gelten
grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen. Gerichtsstand ist Innsbruck