AGB - Verleih

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AGB

ÜBER UNS
Mieten statt Kaufen – Mietservice von provideo

Wir möchten für Sie die Anmietung der Geräte so einfach wie möglich machen.
Es gibt daher neben der Mietgebühr und den fairen Versandkosten keine weiteren versteckten Kosten sowie einfache und verständliche Mietbedingungen.

1. Voranmeldung und Übernahme
Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen. Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu erfüllen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen. Für eine günstige pauschale übernehmen wir auch die Lieferung und Installation.
Falls eine Zustellung auf dem Postweg gewünscht wird oder erforderlich ist, kommen unsere Versandkosten zum Tragen
2 . Mietdauer
Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, läuft die Miete automatisch weiter. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.
Die Mietdauer ist auf der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein angeführt.
3. Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass oder Personalausweis vorzulegen.
4. Kaution
Der Mieter hat bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution wieder zurückgezahlt.
5. Eigentumsrecht
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.
6. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Allfällige Defekte während des Betriebes sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet.
7. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind zu melden. Die Mietgeräte sind vom Vermieter nicht versichert. Für Beschädigungen und fehlende Teile haftet ausschließlich der Mieter und diese werden ausnahmslos nachverrechnet.
Pflanzen: Bei Pflanzen ist auf das abbrechen der Blätter und ev. Frostschäden durch den Mieter zu achten! Bei Pflanzen darf kein Alkohol zu den Wurzeln gelangen!! Ein dementsprechender Schutz ist zu verwenden!
8. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten.
9. Haftung
Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit der Mietsache ab. Insbesondere wird das Material auf Gefahr des Mieters transportiert, gelagert und betrieben. Versicherung, sowie das Einhalten der erforderlichen Bewilligungen, ist Sache des Mieters. Etwaige Schäden an der Mietsache sind ausnahmslos vom Mieter zu tragen! In diesem Mietvertrag ist keine Geräteversicherung enthalten! Bei Schäden wird vorab die Kaution einbehalten. Alle Kosten für Reparaturen am Gerät oder die Erneuerung des Gerätes sind vom Mieter zu tragen und werden zusätzlich zu den Mietkosten in Rechnung gestellt. Sie Mietsache wurde bei Abholung auf Funktion geprüft und für in Ordnung empfunden!
10. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen. Gerichtsstand ist Innsbruck
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